Generalsekretariat |

Das Generalsekretariat der Universität Bern ist die offizielle Beratungsstelle und Verbindung zwischen der Universität und den kantonalen Militärbehörden bzw. der Armee. Sie hilft den dientspflichtigen Studierenden, die Bedürfnisse des Studiums und des Militärdienstes möglichst gut aufeinander abzustimmen.
Im Hinblick auf bevorstehende Militärdienste werden Dienstverschiebungsgesuche beurteilt und in begründeten Fällen unterstützt.
Den dienstpflichtigen Studierenden wird dringend empfohlen, die Beratungsstelle frühzeitig aufzusuchen – wenn möglich unmittelbar nach Bekanntwerden der zu leistenden Dienstpflicht. Grundsätzlich müssen Gesuche um Dienstverschiebung 14 Wochen vor dem zu leistenden Dienst eingereicht werden.
Die Verordnung über die Militärdienstpflicht (MDV) regelt die Dienstverschiebung in den Artikeln 29 bis 34.
Das vollständige Gesuch mit dem Formular Gesuch um Dienstverschiebung ist der Beratungsstelle zur Beurteilung und Unterzeichnung vorzulegen und anschliessend bei der Militärbehörde des Wohnkantons einzureichen. Im Falle der Ablehnung besteht die Möglichkeit einer einmaligen Wiedererwägung. Diese ist ebenfalls über die Beratungsstelle einzureichen.
Die für eine Dienstverschiebung nötigen Unterlagen finden Sie rechts zum Download. Weitere Informationen sind auf der Homepage der Schweizer Armee erhältlich.
Achtung: Dienstpflichtige der Medizinischen Fakultät wenden sich direkt an die Beratungsstelle der Fakultät (gilt für Studierende der Studiengänge Human- und Zahnmedizin, Biomedical Sciences, Biomedical Engineering).
Geltendmachung der Erwerbsausfallentschädigung (EO) Dienst leistende Personen erhalten von ihrer Rechnungsführerin oder ihrem Rechnungsführer für jeden Dienst eine EO-Anmeldung über die geleisteten Dienst- bzw. Kurstage. Auf dieser machen sie die verlangten Angaben über ihre persönlichen Verhältnisse und leiten sie direkt weiter an:
• die letzte Arbeitgeberin bzw. den letzten Arbeitgeber, wenn sie während des Studiums erwerbstätig sind (Werkstudentinnen und -studenten);
• die kantonale AHV-Ausgleichskasse bzw. ihre Zweigstelle am Domizil der Lehranstalt, wenn sie nichterwerbstätige Studierende sind. Für Studierende, die im Jahr der Dienstleistung 20 Jahre alt werden (oder jünger), ist die AHV-Zweigstelle der Wohngemeinde zuständig.
Kontakt und Auskünfte:
Markus Krebs
Hauptgebäude Universität
Hochschulstrasse 4, Büro 323 (3. Stock West)
Tel. 031 631 31 96
Infodesk: Mo-Do, 9–12, 14–16 Uhr (ohne Voranmeldung)